Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 26.04.2017 - VI-3 Kart 215/15 (V) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Genehmigungsfähigkeit von Investitionsmaßnahmen eines Verteilernetzbetreibers in die Höchstspannungsebene oder die Umspannebene Höchst-/Hochspannung
- ponte-press.de (Volltext/Auszüge)
§ 23 Abs. 7 ARegV ist auf Investitionsmaßnahmen eines Verteilernetzbetreibers in die Höchst- oder die Umspannebene Höchst-/Hochspannung nicht anwendbar
- rewis.io
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Zur Reichweite des § 23 Abs. 7 ARegV
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ARegV § 23 Abs. 7
Genehmigungsfähigkeit von Investitionsmaßnahmen eines Verteilernetzbetreibers in die Höchstspannungsebene oder die Umspannebene Höchst-/Hochspannung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02
Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2017 - 3 Kart 215/15
Eine "Regelungslücke" muss sich aus einem unbeabsichtigten Abweichen des Gesetzgebers von seinem - dem konkreten Gesetzgebungsvorhaben zugrundeliegenden - Regelungsplan ergeben (BGH, Urteil vom 16. Juli 2003 - VIII ZR 274/02 -, BGHZ 155, 380-392, Rn. 22). - BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91
Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2017 - 3 Kart 215/15
Eine Analogie ist zulässig, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält (vgl. dazu BGHZ 149, 165, 174;… Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl. 1995, S. 194 ff.;… Canaris, Festschrift für Bydlinski, 2002, S. 47, 82 ff.) und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (so zuletzt BGH, Urteil vom 13. März 2003 - I ZR 290/00, ZIP 2003, 1204 unter II 2 b bb; vgl. auch BGHZ 105, 140, 143; 110, 183, 193; 120, 239, 252; 135, 298, 300). - BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14
Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2017 - 3 Kart 215/15
Die höchstrichterliche Rechtsprechung schließt sich diesen Begrifflichkeiten an und versteht unter dem Begriff der Höchstspannung ebenfalls eine Spannungsebene von 220 kV und mehr und unter dem der Hochspannung eine solche von 110 kV (BVerwG, Urteil vom 21.01.2016, Az.: 4 A 5/14; BGH, Beschluss vom 09.10.2012, EnVR 88/10).
- BGH, 13.03.2003 - I ZR 290/00
Pay-TV-Abonnementverträge ohne Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2017 - 3 Kart 215/15
Eine Analogie ist zulässig, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält (vgl. dazu BGHZ 149, 165, 174;… Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl. 1995, S. 194 ff.;… Canaris, Festschrift für Bydlinski, 2002, S. 47, 82 ff.) und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (so zuletzt BGH, Urteil vom 13. März 2003 - I ZR 290/00, ZIP 2003, 1204 unter II 2 b bb; vgl. auch BGHZ 105, 140, 143; 110, 183, 193; 120, 239, 252; 135, 298, 300). - BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00
Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2017 - 3 Kart 215/15
Eine Analogie ist zulässig, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält (vgl. dazu BGHZ 149, 165, 174;… Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl. 1995, S. 194 ff.;… Canaris, Festschrift für Bydlinski, 2002, S. 47, 82 ff.) und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (so zuletzt BGH, Urteil vom 13. März 2003 - I ZR 290/00, ZIP 2003, 1204 unter II 2 b bb; vgl. auch BGHZ 105, 140, 143; 110, 183, 193; 120, 239, 252; 135, 298, 300). - BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 55/87
Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Sohn des Versicherungsnehmers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2017 - 3 Kart 215/15
Eine Analogie ist zulässig, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält (vgl. dazu BGHZ 149, 165, 174;… Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl. 1995, S. 194 ff.;… Canaris, Festschrift für Bydlinski, 2002, S. 47, 82 ff.) und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (so zuletzt BGH, Urteil vom 13. März 2003 - I ZR 290/00, ZIP 2003, 1204 unter II 2 b bb; vgl. auch BGHZ 105, 140, 143; 110, 183, 193; 120, 239, 252; 135, 298, 300). - BGH, 09.10.2012 - EnVR 88/10
SWM Infrastruktur GmbH
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2017 - 3 Kart 215/15
Die höchstrichterliche Rechtsprechung schließt sich diesen Begrifflichkeiten an und versteht unter dem Begriff der Höchstspannung ebenfalls eine Spannungsebene von 220 kV und mehr und unter dem der Hochspannung eine solche von 110 kV (BVerwG, Urteil vom 21.01.2016, Az.: 4 A 5/14; BGH, Beschluss vom 09.10.2012, EnVR 88/10). - BGH, 17.12.2013 - EnVR 18/12
Anreizregulierung im Bereich des Ausbaus eines Höchstspannungsnetzes: …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2017 - 3 Kart 215/15
Dies können auch Maßnahmen sein, denen keine grundlegende Bedeutung zukommt und die nicht mit außergewöhnlich hohen Kosten verbunden sind (BGH, Beschluss v. 17.12.2013, Az.: EnVR 18/12, Rn. 13 (juris)). - BGH, 31.01.1990 - VIII ZR 280/88
Rechtsnatur einer Wiederverkaufsvereinbarung zwischen Leasinggeber und Lieferant …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2017 - 3 Kart 215/15
Eine Analogie ist zulässig, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält (vgl. dazu BGHZ 149, 165, 174;… Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl. 1995, S. 194 ff.;… Canaris, Festschrift für Bydlinski, 2002, S. 47, 82 ff.) und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (so zuletzt BGH, Urteil vom 13. März 2003 - I ZR 290/00, ZIP 2003, 1204 unter II 2 b bb; vgl. auch BGHZ 105, 140, 143; 110, 183, 193; 120, 239, 252; 135, 298, 300). - BGH, 29.04.1997 - X ZB 19/96
"Drahtbiegemaschine"; Inanspruchnahme der Priorität der früheren Anmeldung durch …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2017 - 3 Kart 215/15
Eine Analogie ist zulässig, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält (vgl. dazu BGHZ 149, 165, 174;… Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl. 1995, S. 194 ff.;… Canaris, Festschrift für Bydlinski, 2002, S. 47, 82 ff.) und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (so zuletzt BGH, Urteil vom 13. März 2003 - I ZR 290/00, ZIP 2003, 1204 unter II 2 b bb; vgl. auch BGHZ 105, 140, 143; 110, 183, 193; 120, 239, 252; 135, 298, 300).
- OLG Düsseldorf, 17.03.2020 - 3 Kart 166/17
Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur
Die Auslegung einer Norm ist bereits unzulässig, wenn der Wortlaut der Vorschrift überdehnt wird, dieser den möglichen Sinngehalt der gesetzlichen Aussage vorgibt und damit zugleich die Grenze der Auslegung markiert (BVerwG…, Urteil vom 28.06.2018, 2 C 14/17, Rn. 21; Senat, Beschluss vom 26.04.2017, VI-3 Kart 215/15 (V), Rn. 38, zitiert nach juris; Schäfers, Einführung in die Methodik der Gesetzesauslegung, JuS 2015, 875, m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 07.03.2019 - 3 Kart 121/17
Gerichtliche Überprüfung der Erlösobergrenzen eines Gas- Verteilernetzbetreibers
Die Auslegung einer Norm ist bereits unzulässig, wenn der Wortlaut der Vorschrift überdehnt wird, dieser den möglichen Sinngehalt der gesetzlichen Aussage vorgibt und damit zugleich die Grenze der Auslegung markiert (BVerwG…, Urteil vom 28.06.2018, 2 C 14/17, Rn. 21; Senat, Beschluss vom 26.04.2017, VI-3 Kart 215/15 (V), Rn. 38, zitiert nach juris; Schäfers, Einführung in die Methodik der Gesetzesauslegung, JuS 2015, 875, m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 10.01.2018 - 3 Kart 125/16 Die Bundesnetzagentur verteidigt den angefochtenen Beschluss unter Heranziehung der Ausführungen in der Senatsentscheidung vom 26.04.2017, Az.: VI-3 Kart 215/15 (V), mit der der Senat eine analoge Anwendung des § 23 Abs. 7 ARegV auf Umstrukturierungsinvestitionen eines Verteilernetzbetreibers in die Höchstspannungsebene und die Umspannebene Hochspannung/Höchstspannung abgelehnt hat.
Insoweit geht es der Beschwerdeführerin auch vorliegend - vergleichbar mit der vom Senat entschiedenen Fallgestaltung in dem Verfahren VI-3 Kart 215/15 (V) - um wirtschaftliche Erwägungen.
- OLG Düsseldorf, 07.03.2019 - 3 Kart 166/17 Die Auslegung einer Norm ist bereits unzulässig, wenn der Wortlaut der Vorschrift überdehnt wird, dieser den möglichen Sinngehalt der gesetzlichen Aussage vorgibt und damit zugleich die Grenze der Auslegung markiert (BVerwG…, Urteil vom 28.06.2018, 2 C 14/17, Rn. 21; Senat, Beschluss vom 26.04.2017, VI-3 Kart 215/15 (V), Rn. 38, zitiert nach juris; Schäfers, Einführung in die Methodik der Gesetzesauslegung, JuS 2015, 875, m.w.N.).